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Vollstationäre Pflege im Haus Am Osterbach
Aktuelles

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Informationen

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Die wichtigsten Bereiche übersichtlich zusammengefasst.
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Interessante Tipps und Hinweise.

Rundum versorgt – Unsere vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege ist eine gute Alternative, wenn häusliche Pflege oder teilstationäre Pflege (z.B. Tagespflege) nicht mehr möglich oder nicht mehr ausreichend sind. Der Pflegebedürftige kann sich die vollstationäre Pflegeeinrichtung selber auswählen. Das Haus am Osterbach ist Vertragspartner sämtlicher Pflegekassen.

Die stationäre Pflege in unserem Haus beinhaltet die umfassende Versorgung und Betreuung aller Pflegegrade durch unsere qualifizierten Pflegefachkräfte. Unser Pflege-Team wird dabei von Allgemein- und Fachärzten unter Berücksichtigung des Prinzips der freien Arztwahl unterstützt, um die notwendigen medizinischen Behandlungen durchzuführen.

Durch die intensive Zusammenarbeit mit der Ergotherapie und allen anderen Bereichen des Hauses gewährleisten wir so ein individuelles Pflegekonzept für jeden Bewohner, das sich an seinen persönlichen Bedürfnissen orientiert.

Die Pflegekassen beteiligen sich an den Aufwendungen für Pflege, medizinische Behandlungspflege und Betreuung mit einem entsprechenden monatlichen Pauschalbeitrag des jeweiligen Pflegegrades:


Pflegegrad 1: 125,00 €/Monat
Pflegegrad 2: 770,00 €/Monat
Pflegegrad 3: 1.262,00 €/Monat
Pflegegrad 4: 1.775,00 €/Monat
Pflegegrad 5: 2.005,00 €/Monat


Diese Leistungsgrenzen legt der Gesetzgeber fest, sie sind in allen Vertragseinrichtungen gleich. In den Heimkosten sind natürlich unsere umfangreichen und individuellen Beschäftigungs- und Betreuungsleistungen sowie die tägliche Speisenversorgung durch unsere hauseigene Küche inbegriffen.

Aufgrund niedriger Investitionskosten sind unsere Pflegesätze, im Vergleich zu vielen anderen Pflegeeinrichtungen, sehr moderat. Daher ist der Eigenanteil (Restkosten, die durch die Pflegekassenleistung nicht abgedeckt werden) in vielen Fällen bei uns durch das eigene Einkommen/Vermögen des Bewohners bestreitbar.

Falls die Restkosten nicht durch die eigenen Einkünfte bzw. Vermögen gedeckt werden können, besteht auf jeden Fall die Möglichkeit, Pflegewohngeld bzw. Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) zu beantragen. Bei der Beantragung sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich.

Zuhause ist nicht, wo man seinen Wohnsitz hat.
Zuhause ist, wo man verstanden wird.

CHRISTIAN MORGENSTERN