Neue Besucherregeln im Haus Am Osterbach

Liebe Angehörige und Besucher,
wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, gelten ab dem 1.3.2023 die folgenden Regeln:
Maskenpflicht: Alle BesucherInnen müssen im öffentlichen Bereich eine FFP2-Maske tragen.
Testpflicht: Es besteht keine Testpflicht mehr. Wir empfehlen vor dem Besuch einen Selbsttest durchzuführen.
Geltende Verordnung und Gesetz:
- Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung
- § 28b Infektionsschutzgesetz - IfSG
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.