Neue Besucherreglungen Haus Am Osterbach

Liebe Angehörige und Besucher,
wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, stehen ab dem 11. Oktober 2021 laut Corona-Test- und Quarantäneverordnung generell keine kostenlosen Bürgertests mehr zur Verfügung.
Wir weisen deshalb vorsorglich darauf hin, dass wir die PoC-Schnelltestungen nur noch Angehörigen bzw. Besuchern unserer Bewohner, externen Dienstleistern unseres Hauses und unseren Mitarbeitern anbieten können.
Alle Besuche im Haus können weiterhin zeitlich unbeschränkt ohne telefonische Anmeldung erfolgen, wenn Sie als Besucherin oder Besucher eines der folgenden 3G-Kriterien vorweisen können:
Getestet: Vorlage eines negativen Testergebnisses (nicht älter als 48 Stunden!), Testungen sind zu untenstehenden Zeiten bei uns im Haus möglich!
Geimpft: Nachweis einer vollständigen Impfung (vollständig: 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
Genesen: Vorlage eines Genesenen-Nachweises (die zugrundeliegende positive Labordiagnostik muss mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen)
Wir bieten für Angehörige bzw. Besucher, Dienstleister des Hauses und Mitarbeiter Testungen zu folgenden Zeiten an:
Montag – Freitag von 06:30 – 08:30 Uhr
Montag – Freitag von 10:00 – 11:30 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag von 16:00 – 18:00 Uhr
Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr
Eine Testbescheinigung wird Ihnen auf Wunsch ausgestellt.
Bitte melden Sie in jedem Fall vor jedem Besuch durch Klingeln an der Eingangstür und warten Sie, bis Sie von einer Pflegekraft zum Kurzscreening abgeholt werden!
+++ Ein Betreten des Hauses ohne Anmeldung ist NICHT gestattet! +++