Aktuelle Coronaschutzverordnung

Um den geregelten Ablauf unserer Mitarbeiter, die in den letzten Wochen mit Hingabe unsere Bewohner gepflegt und betreut haben, nicht erneut zu stören, bitten wir um Ihre Unterstützung bei der kurzfristigen Umsetzung der neuen Besucherregelungen.
Folgendes Vorgehen haben wir, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Ministeriums für Gesundheit und Soziales NRW, beschlossen:
– Bitte melden Sie Ihren Besuch bei uns mindestens einen Tag vorher telefonisch unter der Rufnummer 02943/2117 an.
– Die aktuellen Hygienevorgaben müssen nach wie vor eingehalten werden (Hygienevorschriften beiliegend).
– Mund- und Nasenschutz ist von Ihnen mitzubringen und permanent in der Einrichtung zu tragen.
– Pro Tag darf jeder Bewohner maximal einmal einen Besuch von maximal zwei Personen bekommen.
– Zur vereinbarten Besuchszeit muss der Besucher sich am Haupteingang durch Klingeln anmelden
– Alle Besucher müssen ein Kurzscreening durchlaufen (Abklärung von Erkältungssymptomen und Infektionen, Kontakt mit Infizierten oder Risikopersonen etc.).
– Die Anweisungen eines Mitarbeiters sind jederzeit zu beachten
– Jeder Besucher muss sich vor und nach dem Besuchskontakt die Hände desinfizieren (die Möglichkeit ist selbstverständlich vor Ort gegeben).
– Ein grundsätzlicher Abstand von 1,5 Metern zur besuchten Person ist immer einzuhalten.
– Die Besuche finden in einem eigens dafür vorgesehenem Aufenthaltsbereich im Erdgeschoss unseres Hauses statt, um einen Kontakt zu den übrigen Bewohnern zu vermeiden. Bitte als Besucher auf wetterentsprechende Kleidung achten.
– Die Besuche sind aus organisatorischen Gründen vorerst nur für 30 Minuten möglich.
– Alle Besucher müssen mit Namen, Datum, Uhrzeit und wer besucht wird in einem Register erfasst werden.
Zukünftig ist es auch vorgesehen, das Verlassen des Hauses in Ihrer Begleitung (z. B. für kurze Spaziergänge) zu ermöglichen. Ungeschützte Kontakte durch Dritte sind dabei gemäß den bestehenden Hygiene-vorschriften dringend zu vermeiden, zudem ist das Tragen von Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe) Pflicht. Bei Fragen und zu weiteren Absprachen wenden Sie sich bitte direkt an unser Pflegepersonal.
Bitte beachten Sie: Im Falle einer einzigen COVID-19-Infektion bei einem Bewohner oder Beschäftigten müssen sämtliche Besuche für die Zukunft unterbleiben, daher sind wir auf Ihre Mithilfe und Kooperation angewiesen.
Wir hoffen auf ein verantwortungsvolles Miteinander und freuen uns, Sie bald wieder persönlich bei uns begrüßen zu dürfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Haus Am Osterbach
Laden Sie sich die aktuellen Verhaltensregeln im »Haus Am Osterbach« herunter.